OSS-EU Regelung

SOLE RUNNER@ Barfußschuhe ist registriertes Unternehmen für die OSS-EU Regelung und meldet die landesübliche MwSt. eines EU Mitgliedstaates zentral an das Bundeszentralamt für Steuern.

Die Änderungen der Handelsströme der Weltwirtschaft und Schaffung neuer Technologien haben auch neue Handelsmöglichkeiten eröffnet und es wird davon ausgegangen, dass der elektronische Handel mittels Fernverkäufen weiter zunehmen wird. Insbesondere auch über elektronische Marktplätze oder Plattformen (elektronische Schnittstellen).
Um mit diesen Änderungen des E-Commerce Schritt zu halten, wurden
zum Januar 2021 auch  die EU-Mehrwertsteuerbestimmungen geändert.

Durch die One Stop Shopping Regelung (OSS-EU Regelung) das sogenannte „Mehrwertsteuer-Paket“ für den elektronischen Handel sollen u.a.:

  • Mehrwertsteuer dort bezahlt werden, wo der Verbrauch von Waren und Dienstleistungen stattfindet,
  • einheitliche Mehrwertsteuerregelung für grenzüberschreitende Lieferungen und Leistungen geschaffen und damit der grenzüberschreitenden Handel vereinfacht werden,
  • der Mehrwertsteuer-Betrug bekämpft werden,
  • faire Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmer und E-Commerce-Händler aus Drittstaaten sowie zwischen E-Commerce- und traditionellen Geschäften gewährleistet werden
    Quellen:Wikipedia
    Bundeszentralamt f. Steuern


Derzeitige Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Stand Januar 2023


Zur Abwicklung für grenzüberschreitende Verkäufe an die o.g. EU-Mitgliedstaaten setzen wir aus umsatzsteuerlichen Gründen eine Kommissionärin ein, die eClear AG Berlin.
Bei einem grenzüberschreitenden Verkauf in eines der EU Mitgliedstaaten schließt der Kunde den Kaufvertrag mit der eClear AG.
Datenschutzbestimmungen der eClear AG

eClear wird zu keinem Zeitpunkt zivilrechtlicher Eigentümer der Ware. Das Eigentunsrecht geht von SOLE RUNNER® Barfußschuhe nach Auslieferung an den Kunden, auf den Kunden über.

Einen Hinweis findet der Kunde direkt im Warenkorb nach Eingabe der Lieferadresse.
Aus systemtechnischen Gründen sind Zahlungen für grenzüberschreitende Verkäufe in ein EU Mitgliedstaat derzeit mit Mastercard- und Visa Kreditkarten möglich.